|
|
|
Blitzschutz
Im gesamten Bundesgebiet beträgt das jährliche Schadensvolumen durch Blitzschlag eine halbe Milliarde EURO. Blitzableiter sind zwar an allen öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Kirchen und Gaststätten Pflicht, aber an Privathäusern ist die Ausstattung mit Blitzschutzanlagen allein dem Besitzer überlassen.
Warum benötigen wir Blitz- und Überspannungsschutz ?
Das Rückgrat unserer modernen Industriegesellschaft bilden leistungsfähige Informationssysteme. Werden diese Systeme durch Blitzschlag gestört oder gar außer Betrieb gesetzt, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Das kann bei Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen bis zum Konkurs führen.
Bei Störungen spielen elektromagnetische Beeinflussungen eine wichtige Rolle. Es ist also von großer Notwendigkeit, bereits im Vorfeld Maßnahmen zu planen und durchzuführen, die das Risiko von Beeinflussungen, Störungen und Zerstörungen herabsetzen.
Gefährliche Spannungsspitzen, hervorgerufen durch Schalthandlungen der
Energieversorger, können durch Überspannungs - Ableiter ausgeschlossen werden.
Überspannungs-Schutzgeräte werden eingestellt:
a) nach ihrer Anwendung in:
Überspannungs - Schutzgeräte für Anlagen und Geräte der Energietechnik im Spannungsbereich bis 1000V Nennspannung mit Unterleitung in Blitzstrom-Ableiter (Anforderungsklasse B) und Überspannungs-Ableiter (Anforderungsklasse C, D).
Überspannungs-Schutzgeräte für Anlagen und der Informationstechnik im Spannungsbereich bis 60V.
Trennfunkstrecken für Erdungsanlagen oder zum Potentialausgleich.
b) nach ihrem Stoßstrom-Ableitervermögen in:
Blitzstrom-Ableiter für Beeinflussungen infolge Direkt- oder Naheinschlägen
Überspannungs-Ableiter für Ferneinschläge, Schaltüberspannungen sowie elektrostatische Entladungen
............................................................................................................................................
|
|